Regierung erarbeitet Entwurf zur Verfassungsnovellierung PDF Print
Tuesday, 27 April 2010 13:42
Die Regierung hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Grundgesetzes erarbeitet, der hauptsächlich die Errichtung eines Einkammerparlaments und die Reduzierung der Anzahl der Parlamentarier auf maximal 300 vorsieht. Für die Novellierung des Grundgesetzes gibt es mehrere Angehensweisen: auf Initiative des Staatspräsidenten - auf Vorschlag der Regierung, auf Initiative eines Viertels der gesamten Abgeordneten und Senatoren oder als Initiative seitens 500.000 wahlberechtigter Bürger. Laut Ministerpräsident Emil Boc setzt der Regierungsgesetzesentwurf das Ergebnis der Volksbefragung vom 22. November 2010 um. Damals hatte sich die große Mehrheit der Rumänen für die Schaffung eines Einkammerparlaments und für die Minderung der Anzahl der Volksvertreter bis auf maximal 300 geäußert. Der aktuellen Parlamentsstruktur wird Ineffizienz und Verschwendung öffentlicher Gelder vorgeworfen. Die Tradition des Zweikammerparlaments (mit Abgeordnetenkammer und Senat) in Rumänien würde somit ein Ende finden. Das Einkammerparlament würde aus einer einzigen Kammer – der Vertreterkammer – bestehen. Anfang der vorigen Woche hat auch das Parlament für die Errichtung eines Parlamentsauschusses für die Novellierung der Verfassung gestimmt. Der neue Ausschuss wird von dem PDL-Abgeordneten Daniel Buda geleitet und wird 25 Mitglieder zählen. (Mediafax, 20., 21.4.2010)