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Rumänien im Überblick
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| Parlamentswahlen 2008 - Verfahren für die Organisierung der Direktwahlen |
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| Tuesday, 02 December 2008 11:44 |
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Erstmals werden in Rumänien die Parlamentswahlen nach dem Prinzip der Direktwahlen organisiert. Dabei wird ein kombiniertes Verfahren der Mehrheits- und Verhältniswahl eingesetzt. Die Vertreter der politischen Parteien werden nicht mehr aufgrund der vorher angewandten Listenwahlen, sondern - gemäß dem neuen Wahlgesetz- als individuelle Personen gewählt. Das neue Wahlverfahren wird allgemein als Chance für die Reform der politischen Klasse angesehen. Nach Ablauf der vierjährigen Legislaturperiode wird erneut die Besetzung der 332 Sitze der Abgeordnetenkammer (untere Parlamentskammer) und der 137 Sitze des Senats (obere Parlamentskammer) gewählt. Um die insgesamt 469 Parlamentssitze bewerben sich etwa 3000 Kandidaten. Jeder Abgeordnete vertritt 70.000 und jeder Senator 160.000 Einwohner. Die 41 Kreise Rumäniens, ein-schließlich Bukarest, werden in Wahlkreisen (Wahlkollegen) unterteilt, je nach der Bevölkerungsanzahl. In jedem Abgeordnetenwahlkreis (der 70.000 Einwohner zählt) ernennen die Parteien je einen Vertreter für die Abgeordnetenkammer und in jedem Senatorenwahlkreis (der 160.000 Einwohner zählt) je einen Kandidaten für den Senat. Gemäß ihres Wohnsitzes gehören die Wähler einem einzigen Wahlkreis für die Abgeordnetenkammer bzw. für den Senat an und hier müssen sie am 30. November ihre Stimme einem einzigen Kandidaten abgeben. Erstmals wurden auch für die im Ausland lebenden rumänischen Staatsbürger „Diaspora-Wahlkreise“ eingerichtet (vier für die Abgeordnetenkammer, zwei für den Senat). Im Vordergrund der Direktwahlverfahrens stehen weniger die politischen Parteien und mehr die einzelnen Kandidatenpersönlichkeiten. Sieger in einem Wahlkolleg sind die Kandidaten welche die absolute Mehrheit, also 50%+1 der Stimmen erhalten. Diejenigen Kandidaten welche nicht 50% der Stimmen erreichen können trotzdem, aufgrund eines komplizierten Ausgleichsverfahrens, einen Sitz im Parlament erlangen, falls die Parteien die sie vertreten landesweit einen guten Prozentsatz davonträgt. Letztlich sind die Parteien proportional zu den für ihre Vertreter abgegebenen Stimmen im Parlament vertreten. Die unabhängigen Kandidaten müssen mindestens 4% der Stimmen im entsprechenden Wahlkreis erreichen, jedoch nicht weniger als 2000 Stimmen für die Abgeordnetenkammer und doppelt soviel für den Senat. Für den Eintritt ins Parlament müssen die einzelnen Parteien die 5%-Schwelle überschreiten (im Falle der Wahlallianzen steigt die Hürde auf 8 bis 10%). Erreichen die Kandidaten einer Partei die absolute Mehrheit in sechs Wahlkreisen für die Abgeordnetenkammer bzw. in drei für den Senat, so wird die Partei durch diese Kandidaten im Parlament vertreten. (Pressemitteilungen des Zentralen Wahlbüros; www.alegeri-2008.ro)
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